Antrag auf Nothilfe
Die Nothilfe wird in Form eines Stipendiums geleistet und ist solidarisch, bedingungslos, möglichst unbürokratisch und schnell.
Wie die Nothilfe abläuft
- Notfall tritt ein
- Kulturschaffende*r / Institution stellt einen Antrag beim EinTopf auf Nothilfe (via Mail – siehe unten)
- Jury entscheidet über den Antrag
- Bei Bewilligung wird die Nothilfe in Form eines Stipendiums ausgezahlt
- Die Nothilfe muss nicht zurückbezahlt werden
Wenn Du mit Deinem kulturellen Betrieb oder als selbständige*r Kulturschaffende*r dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen bist, hast Du die Möglichkeit, Deine Notlage mit einer formlosen Beschreibung der Umstände per PDF an uns zu übermitteln. In erster Linie benötigen wir Deinen Namen und ggf. den Deines Unternehmens, sowie eine Telefonnummer, um eine einfache Rücksprache zu ermöglichen. Die Darstellung Deiner Situation sollte möglichst auch eine Auflistung bereits in Anspruch genommener oder abschlägig beschiedener Hilfszahlungen enthalten. Entsprechende Belege dazu kannst Du dem Antrag gern beifügen.
Wichtig: Der EinTopf versteht sich als Nothilfefonds und kann keine Grundsicherung leisten!
Bitte orientiere Deinen Antrag an unserer Solidarpakt-Statuten – siehe dort: Passus 2.1.
Wir haben ein Antragsformular vorbereitet, das von Dir ausgefüllt werden sollte.
Diese Datei kannst du uns per Mail zusenden.
Bitte sende Deinen Antrag an folgende E-Mail Adresse – antrag (@) eintopf-wuppertal.de
Deine Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich den Jurymitgliedern zur Entscheidung vorgelegt.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens von uns gelöscht.
